Den internationalen Richtlinien entsprechend ist das Biosphärenreservat in vier Zonen unterteilt:
Zone I (Kernzone, Naturschutzgebiet)
Diese Gebiete tragen den höchsten Schutzstatus. Sie bleiben völlig
ihrer natürlichen Dynamik überlassen, werden nicht bewirtschaftet und
dienen in begrenzten Maße der Forschung. Hier ist jegliches Betreten
verboten.
Zone II (Pflegezone, Naturschutzgebiet)
Sie dient der Abschirmung der Kernzonen vor
Schadeinflüssen, der Erhaltung und Pflege landschaftstypischer Vielfalt
und dem Schutz seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Bei
der Nutzung dieser Gebiete hat der Naturschutz Vorrang. Dies bedeutet
auch, die markierten Wasser- und Wanderwege nicht zu verlassen.
Zone III (Entwicklungszone, Landschaftsschutzgebiet)
In dieser Zone verbinden sich Schutz und Nutzung der
Natur mit kulturellen Traditionen zur harmonischen Ganzheit.
Schonende Bewirtschaftung bewahren das über Jahrhunderte gewachsene
Landschaftsbild. Diese Gebiete haben wegen ihres ästhetischen und
kulturellen Wertes große Bedeutung für den Tourismus.
Zone IV (Regenerierungszone, Landschaftsschutzgebiet)
Sie umfasst Gebiete, die durch die Bewirtschaftung
der vergangenen Jahrzehnte geschädigt wurden und durch gezielte
Maßnahmen ökologisch aufgewertet und damit langfristig in die Zone II
und III überführt werden sollen.
Die Zone I umfasst 973 ha, also 2,1 % der Gesamtfläche, die Zone II
9314,5ha, das sind 19,61 % der Gesamtfläche. Beide Zonen sind als
Naturschutzgebiet gesichert. Die restlichen 80,39 % (372,05 km²) wird
von den Zonen III und IV eingenommen.