HINWEIS: Kennzeichnungspflicht für Boote im UNESCO-Biosphärenreservat Spreewald
Urlauber und Ausflügler, die das UNESCO-Biosphärenreservat Spreewald mit ihrem eigenen Boot erkunden, sollten unbedingt auf vorschriftsmäßige Kennzeichnung der Boote achten. Die Kennzeichnungspflicht gilt entsprechend für Paddelboote, Kanus und ähnliche Kleinfahrzeuge (Landesschifffahrtsverordnung LSchiffV des Landes Brandenburg vom 25. April 2005, § 34, Absatz 5).
Die Wasserschutzpolizei führt gegenwärtig entsprechende Kontrollen durch. Bei mangelhafter oder fehlender Kennzeichnung wird ein Bußgeld erhoben.
» Informationen zur korrekten Kennzeichnung erhalten Sie hier.