Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Tourismusverband Spreewald setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.spreewald.de veröffentlichten Website(s) oder mobile(n) Anwendung(en) des Tourismusverbands Spreewald.

Wir sind bemüht, unsere Website(s) und/oder mobile(n) Anwendung(en) im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

 

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Der Tourismusverband Spreewald ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
  • Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

Videos: Unsere Videos haben derzeit kein Untertitel.

PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Texte: Wir haben bisher kein Tool mit Gebärdensprachen Avatare zur besseren Lesbarkeit von Texten integriert.

 

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion

 

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren: wie erwartet zu funktionieren.

  • HTML
  • CSS
  • Javascript

 

Bewertungsmethoden

Der Tourismusverband Spreewald hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

  • Telefon +49 (0)35433 581-0
  • E-Mail: tourismus@spreewald.de
  • Firmenanschrift: Tourismusverband Spreewald, Raddusch, Lindenstraße 1, 03226 Vetschau / Spreewald

Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende

oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an

die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der

Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen

gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der

Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von

Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

  • Adresse: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
  • E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
  • Telefon: 0331/866-5048